Aber es gibt doch das Zitatrecht…

Sieh einer an: Nicht die Dauer, sondern der Zusammenhang ist ausschlaggebend dafür, ob ein Zitat urheberrechtlich frei ist oder nicht – ganz im Gegensatz zu dem, was (zu) oft angenommen wird.

Ein in der Öffentlichkeit nur allzu weit verbreiteter Irrglaube besteht darin, dass man – gestützt auf das Zitatrecht – Auszüge kurzer Dauer frei verwenden kann. Tatsächlich müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt werden, bevor mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass für ein solches Zitat keine vorherige Genehmigung vom zitierten Urheber eingeholt, und folglich auch keine Vergütungen bezahlt werden müssen.

Dabei ist vielmehr der Kontext und nicht die Dauer des Zitats ausschlaggebend: „Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient“, so lautet das Urheberrechtsgesetz. Es muss daher ein innerer Zusammenhang zwischen der Produktion, die das Werk zitiert, und dem zitierten Werk bestehen, sprich: das Zitat muss der Äusserung dienen, auf der es basiert.

Der Einsatz von Zitaten muss daher deren Umfang rechtfertigen. Obwohl es keine zeitliche Begrenzung für Zitate gibt, dürfen sie nicht länger als nötig sein. Darüber hinaus ist es Pflicht, anzugeben, dass es sich um ein Zitat handelt bzw. woher es stammt und wer der Urheber ist. Ausserdem dürfen nur bereits veröffentlichte Werke zitiert werden.

Erwähnenswert ist ferner, dass das Zitatrecht sich nicht nur auf schriftliche Werke beschränkt. Folglich muss ein Zitat bei gesprochenen Texten mündlich bekannt gegeben werden, und zwar am Anfang und am Ende der Nutzung. Selbstverständlich sind auch die Quelle und der Urheber zu nennen.

Aufführungen, Sendungen oder audiovisuelle Formate, die auf Collagen, Montagen oder Ausschnittsammlungen beruhen, fallen daher nicht in die Zitatkategorie. Die jeweiligen Produzenten müssen vielmehr die Erlaubnis bei den Urhebern der Auszüge einholen, die sie nutzen wollen; die SSA kann ihnen Hilfestellung beim Erwerb derartiger Lizenzen leisten. In vielen Fällen wollen die Urheber den Nutzungskontext für den Auszug ihres Werkes kennen; es ist daher empfehlenswert, von vornherein dem Bewilligungsantrag eine kurze Projektsynopse beizulegen.