Kulturbotschaft 2021-2024

Die Kulturbotschaft 2021-2024 steht noch bis zum 20. September in Vernehmlassung.

Die kulturpolitische Stossrichtung der Kulturbotschaft 2021–2024 basiert auf inhaltlicher Kontinuität. Die in der Förderperiode 2016–2020 eingeführten Massnahmen sollen fortgesetzt werden. Die weitgehende inhaltliche Kontinuität ist mit punktuellen Weiterentwicklungen verbunden. Der Bundesrat legt unter anderem einen Schwerpunkt auf den digitalen Wandel in der Kulturförderung.

Die SSA begrüsst in diesem Kontext das Vorhaben, die digitalen Plattformen zur Reinvestition in die einheimische Filmproduktion zu verpflichten. Heute sind Fernseh­veranstalter mit nationalem Programmangebot verpflichtet, 4% ihrer Bruttoeinnahmen in den Schweizer Film zu investieren oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu bezahlen. Diese Pflicht soll auf Online-Filmeanbieter ausgedehnt werden. Darüber hinaus werden Online-Filmeanbieter verpflichtet, 30% ihres Angebots dem europäischen Film vorzubehalten. Diese Vorgaben orientieren sich an jenen, welche die EU jüngst in ihrer Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste beschlossen hat.

Die Programme von Pro Helvetia werden ebenfalls durch diesen Fahrplan der eidgenössischen Kulturpolitik bestimmt. Die Aktivitäten für die Verbreitung auf internationaler Ebene würden im Bereich der Bühnenkünste intensiviert (verstärkte Förderung von Tourneen, Gastspielen und thematischen Schwerpunkten).

Die SSA wird im Rahmen der Vernehmlassung detailliert zum Entwurf der Kulturbotschaft 2021-2024 Stellung nehmen.

Alle Kulturorganisationen können Stellung nehmen. Gerne tauscht sich die SSA mit ihnen über die Anliegen der Bühnenkünste und des Filmsektors aus.

Info und Unterlagen auf der Website des BAK