Online-Nutzungen angemessen vergüten

AN DEN ERFOLGEN VON VIDEO-ON-DEMAND UND STREAMING WERDEN AUDIOVISUELLE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER NICHT AUSREICHEND BETEILIGT

Die Filmregisseurin Ursula Meier eilt von Erfolg zu Erfolg, sowohl in der Schweiz als auch international. Anlässlich der laufenden Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) wurde sie zum Thema Video-on-Demand (VoD) interviewt. Die Regisseurin führt aus, weshalb es nötig ist, im Rahmen der Revision die Stellung der Filmemacher und Darsteller im Bereich Video-on-Demand aufzuwerten.

Ursula Meier, Sie sind Mitglied der Société Suisse des Auteurs (SSA) – weshalb?
In erster Linie deshalb, weil die SSA meine Urheberrechte effizient verwaltet. Sie bietet mir darüber hinaus weitere Dienstleistungen: Bei der SSA handelt es sich um eine Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit und Solidarität basiert und die Interessen von Personen verteidigt, die audiovisuelle Werke und Bühnenwerke schaffen.
 
Die Künstler fordern die Einführung neuer Bestimmungen bzgl. Video on Demand (VoD) im URG.
Ja, das ist sehr wichtig. Dank dem Internet werden unsere Werke so oft konsumiert wie nie zuvor, aber die Künstler werden dafür nicht so entschädigt, wie sie es verdienen würden. Die Akteure der digitalen Wirtschaft beanspruchen die Einkünfte, die sich aus dem Konsum unserer Werke ergeben, lehnen darüber hinaus aber jegliche Verpflichtung ab.
 
Es ist aber doch so, dass die Urheberinnen ihre Rechte mit dem Produzenten aushandeln, wenn sie einen Film schaffen, oder?
Schon, aber die Vertragsketten für die Verwertung der Werke sind dann derart komplex und manchmal auch undurchsichtig, dass die Einkünfte nicht bis zum Künstler gelangen. Es gibt zahlreiche Vertragspartner. Die digitale Wirtschaft lässt die Produzenten in einer beispiellosen Unsicherheit zurück. Sie wissen nicht, ob sie die Möglichkeit haben, ihre Investitionen zurückzuerhalten. Dafür gibt es vielerlei Gründe. Dies wirkt sich dann auf die Höhe der Entschädigungen aus, die sie den Künstlern bei der Aushandlung des Vertrags vor der Fertigstellung eines Films zugestehen können. Unsere Bedingungen haben sich verschlechtert.

Weshalb sollten die VoD-Plattformen verpflichtet werden, die Urheber via deren Verwertungsgesellschaften zu entschädigen?
Weil die Urheber auf diese Weise fair am Erfolg ihres Werks beteiligt würden, denn ihre Verwertungsgesellschaften werden aktiv beim letzten «Händler», das heisst bei jenem, der in direktem Kontakt mit den Konsumenten steht. Im Bereich Fernsehen ist dieses Modell in der Schweiz schon seit langer Zeit etabliert, und es ist für uns zufriedenstellend. Das aktuelle Gesetz sieht übrigens eine Zahlungspflicht für die Miete von Videokassetten oder DVDs vor. Da VoD diesen Markt nun abgelöst hat, sollte sich das Gesetz dieser Entwicklung anpassen.

Die vorgeschlagene neue Bestimmung scheint aber nicht über alle Zweifel erhaben.
Nein, denn sie enthält zwei problematische Punkte: Erstens betrifft sie auch die Musik, die diese Regelung nicht will, weil ihr System in allen Ländern bereits gut funktioniert. Das ist bei Drehbuchautorinnen, Regisseurinnen und Schauspielern nicht der Fall. Eine kollektive Verwertung ihrer Rechte gibt es nur in wenigen Ländern, und die Plattformen operieren oft von anderen Ländern aus. Der zweite Punkt, der problematisch ist, bezieht sich auf Werke, die von Fernsehanstalten in Auftrag gegeben werden: Der Gesetzesvorschlag sieht vor, diese von der neuen, obligatorischen Entschädigung für die Künstler auszunehmen.

Welches Problem besteht konkret bei den Auftragsarbeiten?
Sie gehören zu den gefragtesten Werken auf diesem neuen Markt wie zum Beispiel Serien. Der Kreis der Auftraggeber ist grösser geworden: Zu den Fernsehanstalten gesellen sich künftig die VoD-Plattformen. Es besteht kein Grund, diese anders zu behandeln. Werke machen ihren Weg. Früher oder später sind sie auf zahl­reichen Plattformen zu sehen. Wenn man nun die Auf­tragsarbeiten von diesem neuen VoD-Recht ausnimmt, erhalten die Autorinnen keine Entschädigung für die Online-Verwendung. Ihre Situation würde sich damit kaum verbessern. Ein Beispiel: Eine von RTS in Auftrag gegebene Serie, die anschliessend in einem Streaming-Dienst wie Amazon verfügbar ist, wäre vom neuen Gesetz ausgenommen. Dieser Aus­schluss untergräbt den Sinn des neuen Gesetzes und bewirkt, dass dessen generelle Ausrichtung am Ziel vorbeischiesst. Die Argumentation, die diesem Paragraph zugrunde liegt, trägt der Realität nicht Rechnung, und ich hoffe, dass das im Rahmen der Sessi­onsdebatten noch geklärt wird.

Das Interview führte Jürg Ruchti, Direktor der SSA.
 

Zu Ursula Meier
Ursula Meier ist eine international renommierte Film-regisseurin. «Home» (mit Isabelle Huppert) gehörte 2008 am Filmfestival Cannes zu den nominierten Filmen und erhielt zahlreiche internationale Auszeichnungen. 2012 wurde «L’enfant d’en haut» (mit Léa Seydoux und Kacey Mottet Klein) an der Berlinale mit dem Sonder­preis Silberner Bär ausgezeichnet. Der Film erhielt, wie «Home» im Jahr 2010, drei Schweizer Filmpreise, darun­ter jenen für den besten Film, und er vertrat die Schweiz ebenfalls an der Oscar-Verleihung. Anfang 2018 stellte sie «Journal de ma tête» fertig, einen Fernsehfilm mit Fanny Ardant und Kacey Mottet Klein. Der Film wur­de für die Berlinale nominiert. Ursula Meier war Präsi­dentin der Jury für die Caméra d’Or am vergangenen Filmfestival von Cannes.

Foto: Claude Dussez