Vor 10 Jahren wurden die Musterverträge DrehbuchOriginalwerk oder Bearbeitung eines bestehenden Werks, das als Vorlage für die Herstellung eines Films dient und Regie von UrheberInnen und der SSA überarbeitet. Es folgten darauf u.a. die Musterverträge BibelText, der die Grundzüge und Hauptelemente einer Serie (bzw. Sendereihe, Sitcom, Soap, Novela…) definiert. einer SerieAudiovisuelles Werk, das aus mehreren Episoden besteht, die die gleichen Grundelemente verwenden, aber jedes Mal eine abgeschlossene Geschichte erzählen., Serienfolge und Dokumentarfilm.
Nun haben wir die französischen Fassungen dieser Vorlagen harmonisiert und kleine unnötige Unterschiede aufgehoben. Die vorgenommenen Änderungen sind rein formaler Natur und betreffen weder den Inhalt noch die angestrebte Ausgeglichenheit der Musterverträge.
Ein Zusatz hingegen soll hier erläutert werden: in der VorbehaltsklauselVertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist. für Video-on-Demand findet man wie bisher die Liste der Länder, in denen die SSA einschreitet oder eine ihrer ausländischen Schwestergesellschaften zur Wahrnehmung der Entschädigungen für die Urheberinnen und Urheber einschreiten lässt. Neu wird auch festgehalten, dass die SSA den Plattformen, die ihren wirtschaftlichen Sitz in einem dieser Länder haben, eine weltweite LizenzVertrag, mit dem der Rechtsinhaber den Lizenznehmer zu bestimmten Werknutzungen innerhalb einer definierten Frist und für ein bestimmtes Gebiet berechtigt (exklusiv oder nicht-exklusiv). Es findet keine Übertragung von Urheberrechten statt, und der Lizenznehmer erwirbt im Prinzip kein Recht, gegenüber Dritten zu handeln. erteilen kann.
Selbstverständlich behält die Produktionsfirma die Kontrolle über die Rechte auf Zugänglichmachung – Territorium für Territorium und für jedes auf den Markt gebrachte WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann.; denn in ihren Verträgen mit den Plattformen behält die SSA stets die von der Produktionsfirma bestimmten Gebietseinschränkungen vor. Der neue Zusatz ermöglicht die grenzübergreifende Lizensierung an Plattformen, die vor allem in einem bestimmten Land tätig sind, aber gelegentlich ihr Angebot für einzelne Kunden in anderen Länder zur Verfügung stellen. Mit dieser Zusatzbestimmung müssen sich Produktionsfirmen nicht mehr um die proportionale Beteiligung am Auswertungserlös kümmern, welche sie gegebenenfalls den Urheberinnen und Urhebern für diese gelegentlich hinzukommenden Länder schulden würden. Die Neuerung erhöht somit die Rechtssicherheit sowohl für die Produktionsfirmen als auch für die Plattformen.
Einige Musterverträge der SSA stehen auch auf Deutsch und Italienisch zur Verfügung. Auf Deutsch ist es namentlich der Vertrag für das Verfassen eines Drehbuchs. Weitere deutsche Fassungen sind in Vorbereitung.