Geben Sie auf der SSA-Werkanmeldung an, unter welchem Namen Sie Ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. veröffentlichen. Dies ermöglicht…
…eine einfachere Identifizierung und effizientere Verwaltung Ihrer Rechte. Neben der Nennung des Pseudonyms sollte auch in Klammern der offizielle Name stehen, damit jede Verwechslung ausgeschlossen werden kann.
Wir bitten übrigens unsere Mitglieder, uns jedes neu verwendete Pseudonym schriftlich bekanntzugeben. Diese Künstlernamen werden in unserer Datenbank mit Ihrem Patronym verknüpft. Ausser den Schwestergesellschaften, welche die Rechte unserer Mitglieder im Ausland wahrnehmen, gibt die SSA jedoch nie die Identität der unter Pseudonym schaffenden Person bekannt. Überdies können Sie uns auch spezifisch angeben, wenn ein Pseudonym geheim gehalten werden soll. Wir vermerken es dann entsprechend.
Der Gebrauch eines Pseudonyms ist durch das UrheberpersönlichkeitsrechtGesamtheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutze der persönlichen Aspekte der Urheberschaft: Recht auf Namensnennung, Erstveröffentlichungsrecht, Recht auf Werkintegrität garantiert: laut Gesetz legt die Urheberin/der Urheber fest, wie ihr/sein Beitrag zu einem WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. bei dessen VeröffentlichungErste öffentliche Präsentation eines Werks. oder dessen Nutzungen erwähnt werden soll.
Die Abteilung Mitglieder gibt Ihnen gerne Auskunft über Ihre in unserem Informatiksystem registrierten Pseudonyme oder Pseudonymvarianten. Schriftliche Anfrage bitte an marie.genton@ssa.ch richten.