Urheberrecht: Deutschland und Frankreich engagieren sich gemeinsam

Die CISAC begrüsst Frankreichs und Deutschlands Engagement zur Zusammenarbeit im Bereich des Urheberrechts.
Die gemeinsame Vorgehensweise der beiden Länder ist umso erfreulicher, als sie in einem speziellen Kontext unternommen wird: die Europäische Kommission und ihr Präsident Jean-Claude Juncker wünschen eine Reform des Urheberrechts, und starke Positionen zugunsten der Kulturindustrie sind gefragt.

Das ausgangs des am 31. März in Berlin gehaltenen deutsch-französischen Ministerrats unterzeichnete Dokument ruft 4 Grundsätze in Erinnerung:

  • Das Urheberrecht, Grundlage künstlerischen Schaffens, spielt eine Schlüsselrolle in der Förderung von kultureller Vielfalt, Kreativität, Wirtschaftswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • Vergütung und Urheberrecht müssen stets gewahrt und garantiert werden, die Rolle u.a. der Verwertungsgesellschaften wird in diesem Zusammenhang als entscheidend bezeichnet;
  • Geschäftsmodelle, die auf der Territorialität von Rechten beruhen, sollten vollständig berücksichtigt werden um die Finanzierung kulturellen Schaffens zu festigen;
  • Urheberrecht ermöglicht heute einen umfassenden Ausgleich  zwischen Werkzugang und Vergütung der Werkschaffenden – die Entschädigung für Privatkopie ist hierfür ein Beispiel, und muss erhalten bleiben.

Pressemitteilung der CISAC (Englisch) und Erklärung in Französisch und Deutsch: http://www.cisac.org/Newsroom/News-Releases/CISAC-welcomes-France-and-Germany-s-commitment-to-cooperation-on-authors-rights-copyright