Die SSA bemüht sich, die Entschädigungen möglichst schnell zu kassieren und an die Rechteinhaber der Werke zu überweisen:
- Die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. 2014 und 2015 für Radio und Fernsehen der SRG/SSR sowie die Aufführungsrechte (Bühne) werden im Prinzip über das gesamte Jahr jeweils am Monatsende verteilt und richten sich nach den Werknutzungen. Die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. der privaten Radio- und TV-Sender für das Jahr 2014 werden auf der Grundlage der kassierten Entschädigungen im Herbst 2015 ausbezahlt.
- Die Vergütungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend...), die insbesondere die Weitersenderechte auf Kabelsendern, Privatkopien (CD, DVD usw.), Miete (Videoklubs) und schulische Nutzung umfassen, werden einmal pro Jahr ausbezahlt, und zwar erstmals im Jahr nach der Nutzung. So werden die Entschädigungen für 2014 ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreographische Werke im Oktober 2015 verteilt, die Entschädigungen für audiovisuelle Werke in französischer Sprache 2014 im Dezember 2015.
- Die Vergütungen für «On demand»-Nutzungen 2014 der SRG/SSR auf dem Internet werden im Herbst 2015 verteilt und richten sich nach dem Inkasso.
- Die Entschädigungen für die mechanische Vervielfältigung (CD, DVD usw.) werden während des gesamten Jahres jeweils am Ende jeden Monats nach dem Inkasso der Vergütungen ausbezahlt.
- Auch die Entschädigungen für Nutzungen im Ausland werden unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform über das gesamte Jahr gemäss den Überweisungen unserer Schwestergesellschaften und/oder unserem Inkasso verteilt.
Diese Auszahlung von Entschädigungen findet aber nur dann statt, wenn die Werke rechtzeitig angemeldet wurden und wenn die entsprechende Dokumentation vollständig vorliegt.
Überblick:
Entschädigung |
Verteilung |
Ausstrahlung auf SSR SRG / Vervielfältigung Aufführung / Ausland |
Jeweils am Monatsende, |
Ausstrahlung im Privatradio & TV |
Einmal jährlich |
Nachträgliche Verteilungen finden gemäss unseren üblichen Regeln statt.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ssa.ch/de/content/verteilreglemente
Kontakt: info@ssa.ch