Verteilkalender 2019

Die SSA zählt weltweit zu den Urheberrechtsgesellschaften, die Entschädigungen am schnellsten an die Urheber verteilen.

Die SSA setzt alles daran, die Entschädigungen möglichst schnell zu kassieren und an die Rechteinhaber der Werke zu überweisen:

Die Senderechte 2018 und 2019 für Radio und Fernsehen der SRG/SSR werden am Ende jeden Monats verteilt, ungefähr 2-3 Monate nach der Ausstrahlung. Die Senderechte der privaten Radio- und TV-Sender für das Jahr 2018 werden Ende 2019 ausbezahlt.

Die Aufführungsrechte (Bühne) werden monatlich verteilt, spätestens 30 Tage nach Inkasso des Rechnungsbetrags.

Die Vergütungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKV), d. h. unter anderem Weitersenderechte auf Kabelsendern und IPTV, Privatkopien (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, usw.) und Nutzungen in Schulen und Betrieben, werden gruppiert im Jahr nach der Nutzung ausbezahlt. So werden die Entschädigungen für 2018 ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreographische Werke im Oktober 2019 verteilt, die Entschädigungen für audiovisuelle Werke in französischer Sprache 2018 im Dezember 2019.

Die Vergütungen für «On demand»-Nutzungen 2018 der SRG/SSR auf dem Internet werden im Herbst 2019 verteilt, wie auch VOD durch Privatanbieter.

Die Rechte für die Vervielfältigung, die bei einer dem Publikum verkaufte Werkausgabe anfallen (CD, DVD, E-Books, Downloaddateien, usw.) werden am Ende jeden Monats nach dem Inkasso der Vergütungen ausbezahlt.

Auch die Entschädigungen für Nutzungen im Ausland werden unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform über das gesamte Jahr gemäss den von unseren ausländischen Schwestergesellschaften erhaltenen Überweisungen verteilt.

Die Auszahlung von Entschädigungen findet aber nur dann statt, wenn die Werke rechtzeitig angemeldet wurden und wenn die entsprechende Dokumentation vollständig vorliegt.

Überblick:

Entschädigung

Verteilung

Ausstrahlung auf SSR SRG / Vervielfältigung

Aufführung / Ausland

Ende jeden Monats

Ausstrahlung im Privatradio & TV

Internet SSR SRG / ZKV

Einmal jährlich

Nachholverteilungen zu einem späteren Zeitpunkt finden für alle Rechtekategorien statt.

Weitere Informationen: http://www.ssa.ch/de/content/verteilreglemente

Kontakt: info@ssa.ch