Wenn neue Koautoren zur Drehbuchentwicklung hinzustossen

Beim Drehbuchschreiben gilt das Sprichwort «Den Letzten beissen die Hunde» eben gerade nicht: der/die Letzte findet häufig die besten Bedingungen vor. Deshalb sieht der Mustervertrag der SSA…

…zu diesem Thema mehrere Optionen vor. Kollektivarbeit kann zum vornherein vorgesehen oder ausgeschlossen werden. Eine Variante sieht auch vor, dass ein zusätzlicher Urheber erst beim Drehplan hinzugezogen werden kann. Auf jeden Fall setzt die Möglichkeit, im Verlauf der Drehbuchentwicklung eine Miturheberin/einen Miturheber beizuziehen, das Einverständnis beider Parteien voraus.
Die Wahl des Miturhebers wird entweder gemeinsam durch Urheber und Produzent oder aber durch den Produzenten alleine getroffen. Wichtig ist, dass der Urheber bei Vertragsunterzeichnung weiss, was der mögliche Verlauf der Drehbuchentwicklung ist.

Die Musterverträge der SSA sehen keine Honorarreduktion für den ersten Urheber vor. Die SSA ist der Ansicht, dass es dem Produzenten obliegt, für einen allfälligen Miturheber eine Honorarreserve vorzusehen: Die Zusammenarbeit mit einem Miturheber bedeutet ja nicht, dass man von diesem Miturheber ersetzt wird, und es bedeutet auch nicht weniger Arbeit für den ersten Urheber.

Der Mustervertrag sieht auch Optionen zum Arbeitsabbruch sowie zur Übernahme der Texte durch einen anderen Urheber vor, und schützt so auf verschiedene Arten den ersten Urheber. Zum Beispiel schliesst der erste Urheber in der Regel vertraglich aus, dass eine Drittperson sich seine Texte und sein Konzept aneignen kann.

Der Mustervertrag der SSA ist ein ausgefeiltes Instrument für die Berufspraxis. Er behandelt zentrale Aspekte künstlerischer Arbeit im Filmbereich. Gewiss ist er länger und erscheint komplexer als andere Vorlagen, aber er bleibt kohärent, egal, welche Optionen man wählt.  Er stellt ein wenig das Pendant zur «aufgeklärten Einwilligung» im medizinischen Bereich dar: er ist nämlich ist so strukturiert, dass immer alle Optionen sichtbar bleiben. So weiss die Person, die den Vertrag vorgeschlagen bekommt (meist die Urheberin/der Urheber) stets genau, welche Optionen vom Vorschlagenden (meist die Produzentin/der Produzent) zurückbehalten worden sind und welche nicht. So ist die Transparenz gewährleistet und die Partner stellen sich quasi automatisch die richtigen Fragen.

Dieser und sonstige Musterverträge auf Französisch

Musterverträge auf Deutsch