Wie wird man Verwaltungsrätin bzw. Verwaltungsrat der SSA?

Nach welchen Kriterien werden die Verwaltungsratsmitglieder unserer Genossenschaft ausgewählt?

Jede Generalversammlung ist mit Neu- und Wiederwahlen in den Verwaltungsrat verbunden. Es obliegt dem Verwaltungsrat in corpore, Kandidaturen vorzuschlagen, die ihm hinsichtlich der Pflichten und Verantwortlichkeiten, wie sie in den Statuten definiert sind, geeignet erscheinen.

Ausgewogene Vertretung der Repertoires und Regionen und Geschlechter, betriebswirtschaftliche und kulturpolitische Erfahrung, persönliches Engagement: die Kriterien zur Wahl einer Genossenschafterin/eines Genossenschafters in den aktuell 15 Personen zählenden Verwaltungsrat sind zahlreich. Erfahren Sie hier mehr über die gesuchten Kompetenzen und Motivationen:

Rubrik Governance auf der Website der SSA