Zehn einfache Regeln für Urheberverträge, in einer Tabelle zusammengestellt vom International Authors Forum (FIA).
Diese Tabelle spiegelt in zehn Punkten wider, was Mitglieder des FIA aus ihrer Erfahrung mit Urheberverträgen ziehen: Elemente, die in den Verträgen stehen oder eben gerade nicht stehen sollten, wenn die Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Werke treffen (z.B. in Publikations- oder Produktionsverträgen). Die FIA ist der Meinung, dass dieses Dokument allen Urheberinnen und Urhebern nützlich sein kann und stellt es online zur Verfügung.
Für SSA-Mitglieder muss man einen 11. Punkt anfügen: die VorbehaltsklauselVertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist. betreffend die Rechteverwertung, welche die Urhebern/der Urheber der Genossenschaft anvertraut.
http://internationalauthors.org/10-principles-fair-contracts-authors/