Zusatzentschädigung für SRG-Ausstrahlungen 2015

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Endgültiger Tarif 2015, neuer provisorischer Tarif 2017

Die SSA hat beschlossen, zusätzliche Entschädigungen für das Jahr 2015 zu verteilen, und zwar auf der Grundlage von einer Zusatzleistung von 10 Rappen/Minute pro Punkt beim Fernsehen und von 5 Rappen/Minute pro Punkt beim Radio. Die Unterschiede zwischen den Systemen bei Inkasso und Verteilung erfordern eine gewisse Zurückhaltung bei der Festlegung des provisorischen Tarifs. Erst nach endültigem Abschluss der Programmanalyse kann die SSA feststellen, ob die Auszahlungen auf der Basis des provisorischen Tarifs dem Netto-Inkasso entsprechen, dieses übertreffen oder die Verteilung eines noch vorhandenen Restbetrags gestatten. Für die Ausstrahlungen im Jahr 2015 hat sich die letztgenannte Variante ergeben, so dass zusätzliche Entschädigungen ausbezahlt werden können.

Im provisorischen Tarif für das Jahr 2017 legt die SSA den provisorischen Wert pro Punkt auf 85 Rappen/Minute beim Fernsehen (80 Rappen für SRF Info und 3SAT) und 35 Rappen/Minute beim Radio fest.

Infos zu den Tarifen unter: http://www.ssa.ch/de/content/tarife-fuer-urheber