Aktuelle Ausschreibungen für Bühnenwerke
Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.
Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.
Alle Unterstützungsgesuche sind per Email an kulturfonds@ssa.ch in einem einzigen PDF-Dokument einzureichen, inklusive das jeweilige Formular «Projektübersicht» welches auf der 1. Seite des PDF sein soll.
Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an )
Stand: 14.12.2020
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 15. Januar 2021
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst
Bis zum 4 Stipendien; Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 8. Januar 2021
Stipendium für choreografische Projekte
Bis zum 8 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 55’000.-
Eingabetermin: 19. Februar 2021
Stipendien SSA für Urheber und Urheberinnen im Bereich Kleinkunst
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermine: 15. Januar 2021
Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 18’000.-.
Eingabetermine: 3. Dezember 2020
Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken
Jährlicher Gesamtbetrag Fr. 70’000.-
Eingabetermin: 11. Februar, 6. Mai, 19. August und 4. November 2021
Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik
Bis zu 10 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 30’000.-
Eingabetermin: 4. Februar / 29. April / 12. August / 28 Oktober 2021
Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken
2 Stipendien zu je Fr. 10’000.-; 1 Stipendien zu je Fr. 6‘000.- für Librettisten (Libretto)
Eingabetermin: 29. April / 28 Oktober 2021
Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken
Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2021
Externe Unterstützungsgesuche
Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und es sich nicht um Produktionsgesuche handelt.
Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.
Da dem Kulturfonds für das Jahr 2020 nur sehr wenige Mittel für externe Unterstützungsgesuche zur Verfügung stehen wird sich die Kommission Bühne gezwungen sehen, die in diesem Reglement aufgeführten Zwecke engstens zu befolgen.
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November