Produzenten von audiovisuellen Werken
Da die SSA die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen...., weitere Rechte der öffentlichen Wiedergabe sowie die Vervielfältigungs- und Zurverfügungstellungsrechte ihrer Mitglieder wahrnimmt, muss ein Vertrag zwischen einem Mitglied und einem Produzenten eine VorbehaltsklauselVertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist.... bezüglich dieser Rechte enthalten. Die SSA empfiehlt, dafür die von ihr zur Verfügung gestellten Musterverträge zu benutzen. Dadurch ist gewährleistet, dass alle notwendigen Rechte erworben werden, die statutarischen Rechte und Pflichten des Urhebers/der Urheberin gegenüber der SSA respektiert werden und ein korrektes Abrechnungssystem angewendet wird.
Lässt ein Produzent ein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann.... durch Dritte auswerten, muss die VorbehaltsklauselVertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist.... auf diesen Vertrag übertragen werden.
Verträge mit Fernsehanstalten bestimmter Länder (s. Musterverträge) müssen Klauseln enthalten, die besagen:
- dass der Urheber/die Urheberin des Werks Mitglied einer VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, SUISSIMAGE, SUISA, SWISSPERFORM... ist;
- dass die VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, SUISSIMAGE, SUISA, SWISSPERFORM... für die Wahrnehmung der SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen.... eingeschaltet wird;
- dass die Entschädigung des Urhebers/der Urheberin nicht im Verkaufspreis des Werks eingeschlossen ist.
Entsprechende Dispositionen sind in Verträgen mit Koproduzierenden vorzusehen.
Auch bei Vervielfältigungen (DVD, Blu-ray) und Zurverfügungstellung (Video on DemandÜbertragungsform in digitalen Netzen, die es dem Benutzer erlaubt, audiovisuelle Werke eines Anbieters zu einem beliebigen Zeitpunkt und in einem beliebigen Ort ab digitalen Datenbanken zu beziehen. Im Gegensatz zu Pay-per-view und Near-video-on-demand ist das Angebot an keine durch ein Programm determinierte Chronologie gebunden. Dieses Verfahren bedingt eine vorübergehende Reproduktion der Daten auf verschiedenen technischen Trägern.... etc.) ist eine Bewilligung der SSA nötig.