Bühnenveranstalter: alles per E-Mail

Die SSA akzeptiert neu Bewilligungsanträge und Einnahmenmeldungen per E-Mail

Bühnenveranstalter können ab sofort Bewilligungsanträge und Einnahmenmeldungen der SSA per E-Mail zukommen lassen. Für die Übermittlung ist es nicht nötig, die Formulare zu unterschreiben und einzuscannen. Es genügt, sie in der neusten Version vollständig auszufüllen:

Die dazu benutzte Absenderadresse muss der SSA ermöglichen, einen klaren Bezug zur Identität des Unternehmens herzustellen, welches die Rechte bezahlt. Es muss ersichtlich sein, dass der Absender der SSA gegenüber rechtsgültig zeichnungsfähig ist.

Stellen Sie bitte auch sicher, dass der Domainname «@ssa.ch» von Ihrem Spamfilter durchgelassen wird.

Die SSA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne spezielle Begründung ein von Hand unterzeichnetes Formular zu verlangen.