Die Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften sind angemessen

Die SSA wird als effizient betrachtet

Das Institut für geistiges Eigentum hat unabhängige Experten mit einer Analyse der Verwaltungskosten der fünf Verwertungsgesellschaften, die über eine Bewilligung zur Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten in der Schweiz verfügen, beauftragt. Diese Analyse zeigt auf, dass die Verwaltungskosten der Schweizer Verwertungsgesellschaften im Allgemeinen, und die der SSA im Besonderen, gesamthaft angemessen sind. Die SSA, die schon immer ein kritisches Augenmerk auf ihre Kosten richtete, ist von diesem Resultat keineswegs überrascht.

Unter Anderem streicht die Studie hervor, dass die von der SSA ausgezahlten Löhne absolut markt- und branchenkonform sind.

Ebenfalls als effizient betrachtet wird die SSA von den Experten im Vergleich mit ähnlichen Organisationen im Ausland – und dies, obwohl letztere auf viel grösseren und zudem nicht in verschiedene Sprachregionen zersplitterten Märkten tätig sind.

Die Analyse stellt die Effizienzsteigerung der SSA innerhalb der Beobachtungsperiode fest, was eine logische Konsequenz der in den letzten Jahren vorgenommenen Kostenreduktion ist. Die jüngst in die Automatisierung bestimmter Prozesse getätigten Investitionen haben sich rasch positiv ausgewirkt. Nichtsdestotrotz wird die SSA selbstverständlich die in der Studie vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten eingehend prüfen, ganz besonders wenn sich daraus eine Senkung der Transaktionskosten mit den Lizenznehmern und den Mitgliedern ergeben könnte.

Die SSA ist der Ansicht, dass diese Studie den definitiven Nachweis erbringt, dass ihre Kosten absolut angemessen und ihre Effizienz real ist. Es gibt aus Sicht der SSA keinen Anlass zum Ausbau der bestehenden Regulierung in den Tätigkeitsbereichen, welche sich unter staatlicher Aufsicht befinden; und vor allem besteht kein Anlass zu einer Ausweitung dieser Regulierung auf Tätigkeitsbereiche der SSA, in denen sie dank des seit über 30 Jahren bestehenden Vertrauens der Urheberinnen und Urheber ausschliesslich im Rahmen von vollkommen freien Vertragsverhältnissen aktiv ist.

Medienmitteilung