Grünes Licht für europäische Richtlinie zum Urheberrecht

Die Kulturschaffenden begrüssen die Annahme der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt durch das Europäische Parlament. Für Urheberinnen und Urheber auf der ganzen Welt bedeutet dies ein grosser Fortschritt.

Die am 26. März 2019 angenommene Vorlage enthält unter anderem:

  • Das Prinzip einer dem Erfolg des Werks angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urheber überall in Europa,
  • die Stärkung ihrer Verhandlungsposition und ihres Rechts auf Informationen über die Verwertung ihrer Werke,
  • eine stärkere Verantwortung für die Internetplattformen, die das Teilen von Inhalten ermöglichen.

Diese Grundlage erweist sich als umso notwendiger, als dass viele Kulturschaffende kaum von ihrer Kunst leben können, während die Nutzung ihrer Werke durch die Internetplattformen beachtlichen wirtschaftlichen Wert schafft. Diese Wertschöpfung kam bislang grösstenteils nur den Internetgiganten zugute. Die neue Richtlinie ebnet schon sehr bald den Weg zu einer faireren Aufteilung dieser Einnahmen zwischen Kulturschaffenden und Plattformen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Bestimmungen nun in ihre nationale Rechtsprechung übertragen.

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