Keine Verwendung der Mittel der Reingewinne aus den Lotteriefonds für staatliche Aufgaben!

Vor allem künstlerische Einzelprojekte werden in den meisten Kantonen bis anhin aus den Einnahmen der Grosslotterien unterstützt, während ständige Kunstinstitutionen mit Jahresbudgets aus den ordentlichen Haushalt der Kantone und Gemeinden subventioniert werden. Dies ist aus der Sicht der Kulturschaffenden richtig und soll auch so bleiben. Die SSA unterstützt die Stellungnahme von Suisseculture.

Das Kunst- und Kulturschaffen in der Schweiz wird gemäss Bundesverfassung und den meisten kantonalen Verfassungen von der öffentlichen Hand gefördert. Ohne diese Förderung hätten nur die wenigsten professionellen Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz eine ökonomische Existenzgrundlage und die Vielfalt der kulturellen Angebote würde ausgedünnt. 

Vor allem künstlerische Einzelprojekte werden in den meisten Kantonen bis anhin aus den Einnahmen der Grosslotterien unterstützt, während ständige Kunstinstitutionen mit Jahresbudgets aus den ordentlichen Haushalt der Kantone und Gemeinden subventioniert werden. Dies ist aus der Sicht der Kulturschaffenden richtig und soll auch so bleiben.        

Suisseculture begrüsst deshalb, der Gewinn aus Grosslotterien auch künftig vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden soll.  Ebenso sind aus Sicht von Suisseculture die im Gesetzesentwurf genannten Kriterien sowie die vorgeschriebene Transparenz zu begrüssen.      

Mit Beiträgen aus den Lotteriefonds sollten aus der Sicht von Suisseculture jedoch, wie bisher, nur einmalige Projekte unterstützt werden. Gemäss dem vorliegenden Entwurf besteht künftig die Möglichkeit, dass die Kantone grosse Anteile der Betriebskosten gemeinnütziger Kulturinstitutionen regelmässig aus den Lotteriefonds subventionieren könnten. Diese sollen aus der Sicht von Suisseculture jedoch, wie bisher, aus dem ordentlichen Haushalt der öffentlichen Hand finanziert werden sollten, da es sich hierbei um verfassungsmässige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Kantone handelt. Es kann nicht angehen, dass Staatsaufgaben aus den Einnahmen von Glücksspielen finanziert werden.  

Vollständige Stellungnahme:
http://www.suisseculture.ch/fileadmin/user_upload/Diverses/Stellungnahme_Suisseculture_Lotteriegesetz.pdf