Urheberverträge: eine Studie des Europäischen Parlaments

Der Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments hat eine Studie vorgelegt, welche einen Überblick über Vertragspraktiken im Bereich Kultur in den europäischen Ländern gibt.

Diese Studie ist auf Englisch einsehbar unter:  http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/juri/dv/contractualarangements_/contractualarangements_en.pdf

In der Kurzfassung des Dokuments ist zu lesen, dass den Urheberinnen und Urhebern eine faire Vergütung für sämtliche Werknutzungen zustehe, was Schritte rechtfertigen würde wie z.B.

  • Eine wirtschaftliche Analyse der Urheberrechtsentschädigungen sowie eine eingehendere Untersuchung der Auswirkung des europäischen Wettbewerbsgesetzes auf die Zulassbarkeit von Kollektivverträgen veranlassen.
  • In Urheberverträgen das Prinzip einer fairen Vergütung für jede Form von Werknutzung durchsetzen, mit klarer Aufstellung der Berechnungsweise sowie, bei proportionaler Vergütung, einer Definition der Erträge, auf welchen die  Vergütung berechnet wird.
  • Verpflichtung zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Geldströme und Erträge, welche mit der Werknutzung verbunden sind.
  • Einführung eines Unveräusserlichkeitsprinzips des Rechts auf eine faire Vergütung.
  • Festlegung weiterer unveräusserlicher Rechte auf Vergütung, namentlich für bestimmte  digitale Werknutzungen.

Stellungnahme der SAA (Society of Audiovisual Authors) zur Studie:
http://saabrussels.wordpress.com/2014/02/19/creators-contracts-unfair/