Verlagshäuser

Herausgabe von übersetzten Bühnenwerken

Die SSA vertritt ihre Mitglieder gegenüber den Verlagshäusern, wenn es um Verlagsverträge für Übersetzungen von Bühnenwerken geht. Sie prüft, ob die Verträge mit den statutarischen Abtretungen an die SSA im Einklang stehen. Die den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern vom Verlagshaus geschuldeten Entschädigungen werden über die SSA gezahlt. Diese kontrolliert dabei auch die Meldung der Werknutzung und nimmt so ihren Mitgliedern lästige administrative Arbeit ab.

Reglement

Herausgabe von Bühnenwerken in der Originalsprache

Was Verlagsverträge für Bühnenwerke in der Originalsprache betrifft, kann die SSA ihre Mitglieder gegenüber den Verlagshäusern vertreten. Sie prüft, ob die Verträge mit den statutarischen Abtretungen an die SSA im Einklang stehen. Die den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern vom Verlagshaus geschuldeten Entschädigungen werden über die SSA gezahlt. Diese kontrolliert dabei auch die Meldung der Werknutzung und nimmt so ihren Mitgliedern lästige administrative Arbeit ab.

Vervielfältigung

Werke leben in Form von CD, DVD, Blu-ray und anderen physischen Datenträgern weiter, oder in Form von digitalen Dateien, welche die Käuferin oder der Käufer auf den eigenen Geräten und informatischen Systemen aufbewahrt. Die SSA kann Ihnen die für solche Nutzungen nötige Lizenz erteilen – je nach Fall, indem sie ihrerseits die spezifische, zur Herstellung von Werkexemplaren nötige Bewilligung bei der Urheberin/dem Urheber einholt.

Tarife für die Vervielfältigung von Ton- oder Tonbildträgern.