Live-Streaming

Bei Live-Streaming, d.h. der Direktübertragung auf einer Website, Plattform oder mobilen Applikation, ist die SSA in der Regel in der Lage, die nötigen Lizenzen für die Werke ihres Repertoires zu erteilen.

Für in dieser Form übertragene Bühnenproduktionen bedarf es einer spezifischen Bewilligung – zusätzlich zur Aufführungsbewilligung. Die Verantwortung, eine solche Lizenz zu erhalten, liegt je nach Sachverhalt bei der Produktionsstruktur oder beim Gastspielort. Es ist besser, die Bewilligung für beide Nutzungsformen – öffentliche Aufführung und Live-Streaming – gleichzeitig zu beantragen.

Tarif für das Live-Streamen von Bühnenproduktionen