Live-Streaming
Bei Live-Streaming, d.h. der Direktübertragung auf einer Website, Plattform oder mobilen Applikation, ist die SSA in der Regel in der Lage, die nötigen Lizenzen für die Werke ihres RepertoiresGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie zu erteilen.
Für in dieser Form übertragene Bühnenproduktionen bedarf es einer spezifischen Bewilligung – zusätzlich zur Aufführungsbewilligung. Die Verantwortung, eine solche LizenzVertrag, mit dem der Rechtsinhaber den Lizenznehmer zu bestimmten Werknutzungen innerhalb einer definierten Frist und für ein bestimmtes Gebiet berechtigt (exklusiv oder nicht-exklusiv). Es findet keine Übertragung von Urheberrechten statt, und der Lizenznehmer erwirbt im Prinzip kein Recht, gegenüber Dritten zu handeln. zu erhalten, liegt je nach Sachverhalt bei der Produktionsstruktur oder beim Gastspielort. Es ist besser, die Bewilligung für beide Nutzungsformen – öffentliche Aufführung und Live-Streaming – gleichzeitig zu beantragen.