Berufstheater

Vorgehensweise

Bewilligung beantragen

Jede öffentliche Aufführung eines Bühnenwerks (z.B. Stück, Text, Choreografie, Zirkus, Performance, dramatisch-musikalisches Werk) bedarf einer ausdrücklichen Bewilligung durch die Urheberin oder den Urheber über die SSA. Dieses Prinzip gilt auch für einzelne Aufführungen einer Tournee. Die Bewilligung wird durch die SSA in Form eines Vertrags erteilt, nachdem sie die betreffenden Urheber/innen oder Rechteinhaber/innen befragt hat.

Formular zur Beantragung einer Bewilligung

Bei Gastspielen, die in einem Theater oder durch eine/n Veranstalter/in organisiert werden, ist das Einholen der Bewilligung Sache der Produktionsstruktur. Die Zahlung der Urheberrechtsvergütungen obliegt jedoch in der Regel dem Gastspielort. Dieser informiert die SSA im voraus über die Aufführung.

Im Falle von Bearbeitungen oder Montagen bestehender Texte müssen die beabsichtigten Änderungen der Urheberin/dem Urheber über die SSA als Anhang zum Bewilligungsantrag vorgelegt werden, damit der Anwendungsbereich der Bewilligung genau festgelegt werden kann.

Das Einholen einer Bewilligung kann unter Umständen länger dauern; es ist daher empfehlenswert, den Antrag drei bis sechs Monate vor Probenbeginn zu stellen. Eine Bewilligung wird für eine Mindestanzahl an Aufführungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und in einem bestimmten Gebiet erteilt. Aufführungen, die über den Rahmen dieser Autorisation hinausgehen, benötigen eine neue Bewilligung.

Wenn die Bewilligung der Urheberin/des Urhebers vorliegt, erstellt die SSA einen Aufführungsvertrag, der die Bewilligungsbedingungen festlegt:

  • Dauer der Bewilligung
  • Geographischer Geltungsbereich der Bewilligung
  • Finanzielle Bedingungen
  • Garantien

Der Vertrag wird von der Produktionsstruktur und der Urheberin/dem Urheber (oder der SSA, wenn sie über eine entsprechende Prokura verfügt) unterzeichnet. Die Urheberin/der Urheber kann dabei nicht von den statutarisch festgelegten Mindestbedingungen der SSA abweichen.

Meldung der Einnahmen

Theater, die/der Veranstalter/in oder der Gastspielort müssen anhand unseres Formulars zur Einnahmenmeldung ihre Einkünfte innerhalb von zehn Tagen nach Ende der Veranstaltung/en an die SSA deklarieren. Die entsprechende Rechnungsstellung durch die SSA erfolgt auf Grundlage dieser Einnahmenmeldung.

Tarife

Das Inkasso der Aufführungsrechte erfolgt durch die SSA.

Zu unseren Tarifen

Sonderfälle:

Filmische Aufzeichnung

Das filmische Festhalten eines auf der Bühne aufgeführten Werks, in Gegenwart oder in Abwesenheit des Publikums, wird als «Aufzeichnung» bezeichnet. Die Aufzeichnung bedarf einer spezifischen Erlaubnis der Urheberin/des Urhebers. Sie kann über die SSA erlangt werden. Ist die Aufzeichnung Gegenstand einer kommerziellen Auswertung, muss ein Aufzeichnungsvertrag abgeschlossen werden. Die SSA hat hierzu einen Mustervertrag und einen Leitfaden ausgearbeitet.

Mehr dazu (Leitfaden – auf Franz.)

Unser Mustervertrag

Tonaufzeichnungen: siehe Info unter der Rubrik «Vervielfältigung» hier

Tanzkompagnien
Werkaufträge

Die Abgeltung des Arbeitsaufwands für Werkschöpfungen im Auftrag einer Produktionsstruktur (Kompagnie, Verband, usw.) wird normalerweise in Form eines Honorars (oder auch einer „Auftragsprämie“) abgegolten. Mit der Auftragsprämie wird die Arbeitszeit abgegolten, die für die Schöpfung des Werkes benötigt wurde.

Diese Honorare dürfen jedoch nicht die Urheberrechte beinhalten, die im Zusammenhang mit den Aufführungen (oder anderen Nutzungen) stehen und mit welchen die Urheberinnen und Urheber die SSA durch ihren Beitritt bereits betraut haben. Diese Rechte sind Gegenstand eines separaten Vertrages, der zu einem späteren Zeitpunkt zwischen der Produktionsstruktur und der SSA abgeschlossen wird.

Unsere Musterverträge

Tourneen in der Schweiz und im Ausland

Bei Tourneen obliegt die Zahlung der Aufführungsrechte der Produktionsstruktur. Sie kann die Zahlung der Urheberrechtsentschädigungen an den Veranstaltungsort delegieren, vorausgesetzt, dass sie die SSA im voraus darüber informiert. Dieses Prinzip gilt auch für Auslandstourneen.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Tourneen anhand Ihrer eigenen Dokumentation per E-mail anzumelden.

Unser Merkblatt für das Ausland

Schulvorstellungen

Schulvorstellungen müssen der SSA gemeldet werden. In einigen Fällen sind spezifische Tarifbedingungen anwendbar.