Video-on-Demand

Für Video-on-Demand, d.h. das Zugänglichmachen eines audiovisuellen Werks in der Art, dass jede und jeder von Orten und Zeiten ihrer/seiner Wahl zugreifen kann, muss von den betreffenden Rechteinhaber/innen eine Lizenz erworben werden. Es kann sich dabei um die Produktionsfirma des Werks, einen Vertrieb, einen Rechte-Aggregator und/oder eine Verwertungsgesellschaft handeln.

On-Demand-Angebote gibt es in Form eines Abonnements mit Zugang zu zahlreichen Werken (einem «Katalog»), per Einzelzahlung für ein einzelnes Werk oder als für das Publikum kostenlosen Zugang zu einem oder mehreren Werken, mit oder ohne Werbung.

Die schweizerische Gesetzgebung sieht seit dem 1. April 2020 einen unveräusserlichen Vergütungsanspruch für Urheberinnen und Urheber audiovisueller Werke sowie für die Interpret/innen in solchen Werken vor. Diese Vergütung kann nur über zugelassene Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden und die SSA ist – für alle betroffenen Verwertungsgesellschaften – die geschäftsführende Gesellschaft für den Gemeinsamen Tarif 14. Dieser wurde mit den Verbänden ausgehandelt, welche die Werknutzenden repräsentieren, und von der Eidgenössischen Schiedskommission am 22. November 2021 gutgeheissen. Er tritt ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Tarif ist hier publiziert. Sie können auch den Projektverantwortlichen Video-on-Demand per E-Mail kontaktieren: vod(at)ssa.ch

Vor diesem Datum wird die Werknutzung in Form von Video-on-Demand von der SSA in vertraglicher Form verwaltet.
Gleichfalls werden urheberrechtlich relevante kreative Beiträge, die nicht in den Geltungsbereich des Gemeinsamen Tarifs 14 fallen, weiterhin von der SSA auf vertraglicher Basis verwaltet, sofern sie zu ihrem Repertoire gehören. Vor der Werknutzung bedarf es einer spezifischen Bewilligung durch die SSA und es werden entsprechende Verträge mit den betreffenden Werknutzer/innen abgeschlossen.

Mehr dazu (Dokument folgt)

Nota bene: Audiovisuelle Werke enthalten meist Musik, für die es eine spezifische Lizenz braucht. Dazu kann Ihnen die SUISA Auskunft geben.