In der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitterisVerwertungsgesellschaft für Literatur, Fotografie und bildende Kunst, SSA, Suissimage, SUISASchweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber von musikalischen Werken. Die SUISA vertritt die sogenannt «kleinen Rechte». Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt..., SWISSPERFORMSWISSPERFORM macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die im Zusammenhang mit Zweitnutzungen von deren Leistungen entstehen. Berechtigt zum Erhalt einer Vergütung von SWISSPERFORM sind Ausübende (Interpreten) und Produzierende (Hersteller von Ton- und Tonbildträgern), je im Phono- und Audiovisionsbereich. Quelle: www.swissperform.ch