Bedingungen e-Formulare

Nutzungsbedingungen für die elektronischen Formulare – Werknutzende

Bühnenveranstalter/innen und Tourneeorganisierende können Bewilligungsanträge und Einnahmen- oder Nutzungsmeldungen der SSA per E-Mail zukommen lassen. Aufführungsverträge können der SSA handschriftlich unterzeichnet in gescannter Form zugestellt werden.

Produktionsfirmen, Verlage oder Sendeanstalten können der SSA die Bewilligungsanträge sowie Sende- und Nutzungsmeldungen per E-Mail zustellen.

Die dazu benutzte Absenderadresse muss der SSA jedoch ermöglichen, einen klaren Bezug zur Identität des Unternehmens herzustellen, welches die Rechte bezahlt. Es muss ersichtlich sein, dass die Absenderin oder der Absender der SSA gegenüber rechtsgültig zeichnungsfähig ist.

Die SSA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne spezielle Begründung ein von Hand unterzeichnetes Formular zu verlangen.

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