Der Kulturfonds der SSA

Der Kulturfonds der SSA bezweckt das Durchführen und die Unterstützung von kulturellen Förderprogrammen zu Gunsten des von der SSA verwalteten Repertoires und ihrer Urheberinnen und Urheber.
Er wird gemeinsam vom Verwaltungsrat der SSA, der  Kommission Audiovision und der Kommission Bühne verwaltet.
Sein Aufgabengebiet ist im Allgemeinen Reglement des Kulturfonds beschrieben.
Die Aufgaben des Kulturfonds sind:

  • das Entstehen neuer Werke zu fördern
  • das Repertoire der SSA und die ausgezeichneten Werke ihrer verschiedenen Ausschreibung zu unterstützen
  • die Berufsbedingungen von Urheberinnen und Urhebern zu verbessern
  • auf die von der SSA verteidigten Werte aufmerksam zu machen.

Der Kulturfonds konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren vorwiegende Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Diese Programme sind so konzipiert, dass sie den Zugang zur Produktion oder öffentlichen Aufführung, zur Edition oder zur Verbreitung ausgezeichneter resp. unterstützter Werke fördern oder erleichtern.
Er tritt im Namen der SSA an Veranstaltungen auf.
Der Kulturfonds wird durch einen Prozentsatz der umgesetzten Werknutzungsentschädigungen gespiesen, dessen Höhe jährlich von der Generalversammlung festgesetzt wird.
Der Kulturfonds arbeitet mit anderen Instanzen der Kulturförderung zusammen, insbesondere mit der entsprechenden Stiftung von SUISSIMAGE.