Theater in den Schulen
Theateraufführungen in Schulen sind entschädigungspflichtig, sobald eine Aufführung nicht ausschliesslich im Rahmen des Unterrichts durch die Lehrperson einer einzelnen Klasse stattfindet.
Produziert eine Schule eine Theateraufführung mit ihren Schülerinnen und Schülern, die sich an mehrere Klassen und/oder die Eltern von Schüler/innen richtet, muss die Bewilligung der Urheberin oder des Urhebers eingeholt werden. Falls sie die die Rechteinhaber/innen vertritt, geschieht dies über die SSA. Die Aufführung ist entschädigungspflichtig, auch wenn sie in der Schulaula stattfindet und der Eintritt gratis ist. Für solche, von Schüler/innen aufgeführte Schulvorstellungen gilt ein spezieller Tarif.
Empfängt eine Schule ein Gastspiel durch eine Theaterkompanie, ist die Aufführungsbewilligung Sache der auftretenden Truppe – die Schule muss sich jedoch versichern, dass eine gültige Bewilligung vorliegt. Die Schule meldet der SSA die Aufführung im voraus, und die SSA fakturiert der Schule die Entschädigungen für die Urheber/innen, die sie vertritt, zu einem speziellen Pauschaltarif.
Formular zur Meldung von Vorstellungen im Schulbereich (auf Franz.)
Begeben sich die Schüler/innen in ein «öffentliches» Theater, um einer Vorstellung beizuwohnen, bezahlen sie in der Regel ihr Eintrittsbillett, und die Urheberrechtsentschädigung wird vom Theater übernommen.
Unser zusammenfassender Leitfaden für Theater in Schulen
Für Informationen zu den Tarifen schauen Sie bitte in den Rubriken «Amateurtheater» oder «Berufstheater» nach, je nachdem, welcher Fall zutrifft.