Bühnenwerke

Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.

Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.

Alle Unterstützungsgesuche sind über das projektspezifische Online-Formular einzureichen.

Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).

Stand: 25.03.2024

Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.

Anmeldeformular

Eingabetermin: 15. Januar 2025

Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst​

Bis zum 4 Stipendien; Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.

Anmeldeformular

Eingabetermin: 8. Januar 2025

Stipendium für choreografische Projekte

Bis zum 8 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 60’000.-

Anmeldeformular

Eingabetermin: 19. Februar 2025

Stipendien SSA für Autoren/Innen-Interpreten/Innen - kleinformatiger Stücke

In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, schreibt die SSA bis zu 4 Stipendien aus, um das Schreiben / die Entwicklung von Werken von Autor/innenInterpret/innen zu
fördern.

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.

Anmeldeformular

Eingabetermine: 15. Januar 2025

Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks - Gestandene Comedians

Der Kulturfonds der SSA möchte auch erfahrenen humoristischen Urheberinnen und Urhebern der SSA, die gleichzeitig Mitglied der URH sind, dabei helfen, neue humoristische Bühnenwerke zu verfassen.

Drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6’000.- pro Jahr

Eingabetermine: 29 Januar 2025

Anmeldeformular

Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 18’000.-.

Eingabetermine: 29 Januar 2025

Anmeldeformular

Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken

Jährlicher Gesamtbetrag Fr. 70’000.-

Anmeldeformular

Eingabetermin: 11. Februar, 6. Mai, 19. August und 4. November 2024

Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik

Bis zu 10 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 36’000.-

Anmeldeformular

Eingabetermin: 3. Februar / 29. April / 11. August / 28 Oktober 2024

Die Bewerbung muss mindestens drei Monate vor der Premiere eingereicht werden.

Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken

Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert das Entstehen von musikdramatischen Werken (Musicals, Opern, Operetten usw.) und stellt dazu Stipendien für Komponisten und Komponistinnen sowie Stipendien für Librettisten und Librettistinnen im
jährlichen Gesamtbetrag von CHF 30’000.- zur Verfügung. Die Komposition und/oder das Libretto muss original und unveröffentlicht sein und sich im Projektstadium oder am Arbeitsanfang befinden.

Anmeldeformular

Eingabetermin: 29. April / 28 Oktober 2024

Wenn eine Vorstellung programmiert ist, muss das Dossier mindestens sechs Monate vor der Premiere eingereicht werden.

Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken

Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen

Anmeldeformular

 

Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2024

Externe Unterstützungsgesuche

Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.

Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und es sich nicht um Produktionsgesuche handelt.

Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.

Da dem Kulturfonds für das Jahr 2021 nur sehr wenige Mittel für externe Unterstützungsgesuche zur Verfügung stehen wird sich die Kommission Bühne gezwungen sehen, die in diesem Reglement aufgeführten Zwecke engstens zu befolgen.

Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November