Bühnenwerke
Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.
Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.
Alle Unterstützungsgesuche sind über das projektspezifische Online-Formular einzureichen.
Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).
Stand: 12.09.2024
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 15. Januar 2025
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst
Bis zum 4 Stipendien; Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 8. Januar 2025
Stipendium für choreografische Projekte
Bis zum 8 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 60’000.-
Eingabetermin: 19. Februar 2025
Stipendien SSA für Autoren/Innen-Interpreten/Innen - kleinformatiger Stücke
In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, schreibt die SSA bis zu 4 Stipendien aus, um das Schreiben / die Entwicklung von Werken von Autor/innen–Interpret/innen zu
fördern.
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermine: 15. Januar 2025
Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks - Gestandene Comedians
Der Kulturfonds der SSA möchte auch erfahrenen humoristischen Urheberinnen und Urhebern der SSA oder Mitglied der URH sind, dabei helfen, neue humoristische Bühnenwerke zu verfassen.
Drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6’000.- pro Jahr
Eingabetermine: 29. Januar 2025
Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks
Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken
Jährlicher Gesamtbetrag Fr. 70’000.-
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, aber mindestens 6 Monate vor der ersten Aufführung.
Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik
Bis zu 10 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 36’000.-
Eingabetermin: 3. Februar / 29. April / 11. August / 28. Oktober 2024
Die Bewerbung muss mindestens drei Monate vor der Premiere eingereicht werden.
Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken
Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert das Entstehen von musikdramatischen Werken (Musicals, Opern, Operetten usw.) und stellt dazu Stipendien für Komponisten und Komponistinnen sowie Stipendien für Librettisten und Librettistinnen im
jährlichen Gesamtbetrag von CHF 30’000.- zur Verfügung. Die Komposition und/oder das Libretto muss original und unveröffentlicht sein und sich im Projektstadium oder am Arbeitsanfang befinden.
Eingabetermin: 29. April / 28. Oktober 2024
Wenn eine Vorstellung programmiert ist, muss das Dossier mindestens sechs Monate vor der Premiere eingereicht werden.
Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken
Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Externe Unterstützungsgesuche
Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und insbesondere den folgenden Kriterien entsprechen:
- Externe Unterstützungsgesuche sind Unterstützungen für Projekte, die von kulturellen Strukturen der darstellenden Künste getragen werden und nicht für eine andere Unterstützungsgesuche des Kulturfonds der SSA in Frage kommen.
- Kompanien und einzelne Autorinnen und Autoren können keinen Antrag stellen.
- Diese Beihilfen sollen nicht die Produktion unterstützen, sondern vielmehr die Arbeit des Schreibens /choreografischen Schreibens und der Verbreitung der Werke zu fördern.
- Die gewährte Unterstützung wird in der Regel 20% des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2024