Bühnenwerke
Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.
Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.
Alle Unterstützungsgesuche sind per Email an kulturfonds@ssa.ch in einem einzigen PDF-Dokument einzureichen, inklusive das jeweilige Formular «Projektübersicht» welches auf der 1. Seite des PDF sein soll.
Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).
Stand: 07.02.2023
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 15. Januar 2023
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst
Bis zum 4 Stipendien; Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 8. Januar 2023
Stipendium für choreografische Projekte
Bis zum 8 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 60’000.-
Eingabetermin: 19. Februar 2023
Stipendien SSA für Autoren/Innen-Interpreten/Innen - kleinformatiger Stücke
In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, schreibt die SSA bis zu 4 Stipendien aus, um das Schreiben / die Entwicklung von Werken von Autor/innen–Interpret/innen zu
fördern.
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermine: 15. Januar 2023
Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 18’000.-.
Eingabetermine: 3. Dezember 2023
Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken
Jährlicher Gesamtbetrag Fr. 60’000.-
Eingabetermin: 11. Februar, 6. Mai, 19. August und 4. November 2023
Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik
Bis zu 10 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 35’000.-
Eingabetermin: 3. Februar / 29. April / 11. August / 28 Oktober 2023
Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken
Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert das Entstehen von musikdramatischen Werken (Musicals, Opern, Operetten usw.) und stellt dazu Stipendien für Komponisten und Komponistinnen sowie Stipendien für Librettisten und Librettistinnen im
jährlichen Gesamtbetrag von CHF 30’000.- zur Verfügung. Die Komposition und/oder das Libretto muss original und unveröffentlicht sein und sich im Projektstadium oder am Arbeitsanfang befinden.
Eingabetermin: 29. April / 28 Oktober 2023
Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken
Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2023
Externe Unterstützungsgesuche
Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und es sich nicht um Produktionsgesuche handelt.
Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.
Da dem Kulturfonds für das Jahr 2021 nur sehr wenige Mittel für externe Unterstützungsgesuche zur Verfügung stehen wird sich die Kommission Bühne gezwungen sehen, die in diesem Reglement aufgeführten Zwecke engstens zu befolgen.
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November