Bühnenwerke
Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.
Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.
Alle Unterstützungsgesuche sind über das projektspezifische Online-Formular einzureichen.
Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).
Stand: 13.11.2023
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 15. Januar 2024
Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst
Bis zum 4 Stipendien; Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermin: 8. Januar 2024
Stipendium für choreografische Projekte
Bis zum 8 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 60’000.-
Eingabetermin: 19. Februar 2024
Stipendien SSA für Autoren/Innen-Interpreten/Innen - kleinformatiger Stücke
In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, schreibt die SSA bis zu 4 Stipendien aus, um das Schreiben / die Entwicklung von Werken von Autor/innen–Interpret/innen zu
fördern.
Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.
Eingabetermine: 15. Januar 2024
Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks - Gestandene Comedians
Der Kulturfonds der SSA möchte auch erfahrenen humoristischen Urheberinnen und Urhebern der SSA, die gleichzeitig Mitglied der URH sind, dabei helfen, neue humoristische Bühnenwerke zu verfassen.
Drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6’000.- pro Jahr
Eingabetermine: 3 Dezember 2023
Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks
Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken
Jährlicher Gesamtbetrag Fr. 60’000.-
Eingabetermin: 11. Februar, 6. Mai, 19. August und 4. November 2024
Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik
Bis zu 10 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 35’000.-
Eingabetermin: 3. Februar / 29. April / 11. August / 28 Oktober 2024
Die Bewerbung muss mindestens drei Monate vor der Premiere eingereicht werden.
Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken
Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert das Entstehen von musikdramatischen Werken (Musicals, Opern, Operetten usw.) und stellt dazu Stipendien für Komponisten und Komponistinnen sowie Stipendien für Librettisten und Librettistinnen im
jährlichen Gesamtbetrag von CHF 30’000.- zur Verfügung. Die Komposition und/oder das Libretto muss original und unveröffentlicht sein und sich im Projektstadium oder am Arbeitsanfang befinden.
Eingabetermin: 29. April / 28 Oktober 2024
Wenn eine Vorstellung programmiert ist, muss das Dossier mindestens sechs Monate vor der Premiere eingereicht werden.
Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken
Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2024
Externe Unterstützungsgesuche
Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und es sich nicht um Produktionsgesuche handelt.
Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.
Da dem Kulturfonds für das Jahr 2021 nur sehr wenige Mittel für externe Unterstützungsgesuche zur Verfügung stehen wird sich die Kommission Bühne gezwungen sehen, die in diesem Reglement aufgeführten Zwecke engstens zu befolgen.
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November