Audiovisuelle Werke
Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.
Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.
Alle Unterstützungsgesuche sind über das projektspezifische Online-Formular einzureichen (außer der Externe Unterstützungsgesuche).
Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).
Stand: 19.06.2024
Förderung für das Schreiben von Serien
Die Kulturfonds von SSA und Suissimage fördern das Schreiben und die Entwicklung einer SerieAudiovisuelles Werk, das aus mehreren Episoden besteht, die die gleichen Grundelemente verwenden, aber jedes Mal eine abgeschlossene Geschichte erzählen.. Zu diesem Zweck wird eine jährliche Summe von CHF 200’000.- bereitgestellt.
Eingabetermin: 4 Oktober 2024
Externe Unterstützungsgesuche
Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und es sich nicht um Produktionsgesuche handelt.
Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.
Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2024
Stipendien für die Entwicklung von Dokumentarfilmen (Kino und Fernsehen)
4 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 80’000.-
Eingabetermin: 7. Mai 2024
Stipendien für das Schreiben von Drehbüchern für erste lange Kino-Spielfilme
3 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 45’000.-
Eingabetermin: 21. Mai 2024
Stipendien für die audiovisuelle Bearbeitung eines literarischen Werks
Der Kulturfonds der SSA fördert das Verfassen von Drehbüchern für Spielfilme und Serien, denen ein bestehendes literarisches WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. zugrunde liegt, mit einem automatischen Beitrag von CHF 12’000 pro Projekt.
Um dieses Stipendium können sich nur Drehbuchautoren bewerben, die in den letzten 24 Monaten vor der Einreichung des Antrags nicht bereits einzeln oder in Zusammenarbeit mit anderen Drehbuchautoren dieses Stipendium erhalten haben.
Eingabetermin: 15. April und 1. November 2024