Tipps und Hinweise

Kontrolle von Verträgen

Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen vom Rechtsdienst der SSA beraten und konsultieren Sie unsere Spezialist/innen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.

Treten Sie Ihre Rechte nicht pauschal und auf unbeschränkte Dauer ab.

Vorbehaltsklausel im audiovisuellen Bereich

Versehen Sie ihre Verträge unbedingt mit einer Bestimmung, die stipuliert, dass namentlich die Sende-, Video on Demand- und Vervielfältigungsrechte in bestimmten Ländern durch die SSA wahrgenommen werden (Liste der Länder: siehe Musterverträge).

Werkanmeldung

Melden Sie Ihre Werke rechtzeitig bei der SSA an, damit deren Nutzung verfolgt werden kann. Die Werkanmeldung dient auch zur Feststellung einer allfälligen Miturheberschaft weiterer Personen und legt den Verteilschlüssel zwischen diesen fest.

Nutzungen im Ausland melden

Melden Sie der SSA fremdsprachige Nutzungen Ihrer Werke, die Ihnen bekannt sind; Hinweise auf Werknutzungen im Ausland sind hilfreich.

Spezielle Nutzungen melden

Teilen Sie es uns mit, wenn Sie von Nutzungen Ihrer Werke Kenntnis bekommen, die von den Werknutzer/innen möglicherweise nicht gemeldet worden sind – beispielsweise von Adaptationen, Übersetzungen, teilweiser Verwendung des Werks in anderen Werken, Aufnahmen öffentlich aufgeführter Werke, Vervielfältigungen, Nutzungen in digitaler Form auf dem Internet usw.

Rechteabtretung

Volle Mitgliedschaft bei der SSA bedeutet, dass sich das Mitglied verpflichtet, alle Lizenzverträge und Inkassi über die SSA abzuwickeln. Dies gilt automatisch für alle nach dem Beitritt zur SSA geschaffenen Werke.

Urheber/in = Produzent/in

Spezielle Bedingungen gelten, wenn die Urheberin oder der Urheber zugleich Produzent/in einer Aufführung ist und wenn Urheber/in und Interpret/in identisch sind.