Vertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, SUISSIMAGE, SUISA, SWISSPERFORM wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist.