Gemeinsame Tarife

Das Gesetz sieht vor, dass für bestimmte Nutzungen ausschliesslich staatlich zugelassene Verwertungsgesellschaften Lizenzen ausstellen oder einen Vergütungsanspruch der Kulturschaffenden verwalten können. Diese Nutzungen sind dann Gegenstand eines gemeinsamen Tarifs aller Verwertungsgesellschaften, der unter staatlicher Aufsicht steht und der auch für die Verteilung der Entschädigungen durch die Verwertungsgesellschaften gilt.

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Übersicht gemeinsame Tarife

Gemeinsamer Tarif 14

Merkblatt: Gemeinsamer Tarif 14

Fact Sheet: Common tariff 14

Gemeinsamer Tarif 14 – Video-on-Demand (Vergütungsanspruch)

Formular Nutzungsmeldungen: Gemeinsamer Tarif 14

Finanzielles Meldeformular für den Gemeinsamen Tarif 14

Formular Nutzungsmeldung: Gemeinsamer Tarif 14 – Mitglieder VMS, VSK, Memoriav

Kontakt: vod[at]ssa.ch