Choreografische Werke auf deutschen TV-Sendern
Die SSA kümmert sich um die Vergütung an Choreografinnen und Choreografen, deren Werke auf bestimmten, in der Schweiz übertragenen und in die Verteilung von zwingend kollektiven Rechten einbezogenen deutschen TV-Sendern ausgestrahlt werden.
Wenn Sie im Ausland ansässig sind, können Sie uns einen VerwaltungsauftragVertrag, mit welchem ein Urheber/eine Urheberin oder ein Rechtsinhaber der SSA einen Auftrag für die Verwaltung gewisser Rechte überträgt und damit Auftraggeber der SSA wird für die Verwertung Ihrer Rechte auf Schweizer Gebiet erteilen.
Nützliche Unterlagen:
- Auftragsvertrag, der in zwei Exemplaren ausgefüllt und unterschrieben an die SSA zu retournieren ist (per Postsendung);
- Steuersitzerklärung & Zustellung der Abrechnungen, die ebenfalls ausgefüllt und retourniert werden müssen;
- WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind und Ausstrahlungsmeldung (1 pro Choreografie)
Schicken Sie uns eine Anmeldung pro WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann., welches Sie geschaffen haben und das bereits ausgestrahlt wurde oder demnächst ausgestrahlt wird.
Falls mehrere Personen das WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. geschaffen haben, muss eine gemeinsame WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind erstellt werden, welche den VerteilschlüsselVereinbarung, die festlegt, auf welche Weise die Rechte auf die Rechtsinhaber eines Werkes aufgeteilt werden, sofern es mehrere Rechtsinhaber gibt der Rechte bestimmt.
Wiederausstrahlungen können Sie uns jederzeit per Mail melden: info@ssa.ch
Die SSA trägt Sorge zu Ihren Rechten. Als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber sind Sie bei uns keine beliebige Nummer, und Ihr Werkrepertoire ist in guten Händen. Ihre Vorteile:
- Persönliche Beratung und diverse Leistungen;
- Ein mehrsprachiges Team steht Ihnen zur Verfügung.
- Der Beitritt ist kostenlos, und es wird kein Jahresbeitrag erhoben: werden keine Rechte wahrgenommen, fallen auch keine Verwaltungskosten an!
- Eine zweckmässige und effiziente Struktur mit tiefem Kostensatz (konsultieren Sie unseren jüngsten Jahresbericht);
- Auf Ihren in der Schweiz generierten Rechten werden weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben.
- Unsere Zahlungen werden in Schweizer Franken getätigt.
- Konsultieren Sie unsere Statuten
Kontaktieren Sie uns unverbindlich für weitere Auskünfte.