Mitglied werden

Um in den Genuss der Leistungen der SSA zu kommen, müssen Sie Mitglied der SSA werden (Genossenschafter/in oder Auftraggeber/in). Der Beitritt zur SSA ist gratis.

Aufnahmebedingungen

  • Sie schaffen Werke vom Typ des SSA-Repertoires oder haben Rechte an solchen Werken.
  • Ihr Werk wird aufgeführt, gesendet oder in anderer relevanter Form genutzt.
  • Die Rechte sind nicht bereits an einen Dritten abgetreten worden (Verleger, Theater, Truppe, Produktionsfirma oder eine andere Verwertungsgesellschaft).

Bitte kontaktieren Sie uns, um die Beitrittsunterlagen zu erhalten; wir legen grossen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den Urheberinnen und Urhebern.

Sie können hier von den wichtigsten Dokumenten Kenntnis nehmen. Für den Beitritt müssen uns die Unterlagen, zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises, per Post und unterschrieben zugestellt werden.

Wenn sich Ihr Steuerdomizil im Ausland befindet, konsultieren Sie bitte unser Merkblatt zum Thema Quellensteuer auf dieser Seite.

Um Ihr Beitrittsgesuch behandeln zu können, werden wir folgende Angaben benötigen:

  • Sind Sie bereits Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, und falls ja, von welcher?

Für Urheberinnen und Urheber von audiovisuellen Werken:

  • Haben Sie zu einem fertiggestellten Film (Kino, Fernsehen oder Internet) beigetragen?
    – Falls nicht, stehen Sie für ein Drehbuch oder eine Regiearbeit mit einer Produktionsfirma bezüglich eines abzuschliessenden Urhebervertrags im Gespräch?
    – Falls nicht, studieren Sie an einer Filmschule?

Für Urheberinnen und Urheber von Hörwerken (Radio oder Internet & Podcast):

  • Haben Sie zu einem fertiggestellten Hörwerk beigetragen (Fiktion, worunter auch Sketche fallen)?
    – Falls nicht, stehen Sie mit einer Produzentin/einem Produzenten bezüglich eines abzuschliessenden Urhebervertrags im Gespräch?

Für Urheberinnen und Urheber im Bereich der Bühnenkünste:

  • Haben Sie ein Werk (mit)geschrieben oder (mit)geschaffen, welches ins Repertoire der SSA fällt (Texte fürs Theater oder die Bühne, Choreografie, Mime, Comedy, Zirkus, Strassenkunst, Improvisation, dramatisch-musikalisches Werk…)?
  • Wird dieses Werk demnächst aufgeführt?
    – Falls ja, haben Sie schon einen Beleg dafür, dass ein Theater oder ein/e Veranstalter/in bereit ist, Ihre Tantiemen zu bezahlen?

Besonderheiten audiovisueller Bereich

Beachten Sie bitte, dass eine Urheberin oder ein Urheber nicht gleichzeitig Mitglied bei der SSA und bei Suissimage sein kann. Es ist jedoch möglich, als Urheber/in Mitglied der SSA und als Produzent/in Mitglied von Suissimage zu sein.

Verwaltungsauftrag

  • Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Rechte einzelner Werke oder eines bestimmten Repertoires im Auftragsverhältnis der SSA zu übertragen, ohne selbst Genossenschafter/in zu werden.
  • Die Rechtsnachfolge verstorbener Mitglieder der SSA wird in Form eines Verwaltungsauftrags geregelt.