Mitglied werden
Um in den Genuss der Leistungen der SSA zu kommen, müssen Sie Mitglied der SSA werden (Genossenschafter/in oder Auftraggeber/in). Der Beitritt zur SSA ist gratis.
Aufnahmebedingungen
- Sie schaffen Werke vom Typ des SSA-Repertoires oder haben Rechte an solchen Werken.
- Ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. wird aufgeführt, gesendet oder in anderer relevanter Form genutzt.
- Die Rechte sind nicht bereits an einen Dritten abgetreten worden (Verleger, Theater, Truppe, Produktionsfirma oder eine andere VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, Suissimage, SUISA, SWISSPERFORM).
Bitte kontaktieren Sie uns, um die Beitrittsunterlagen zu erhalten; wir legen grossen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den Urheberinnen und Urhebern.
Sie können hier von den wichtigsten Dokumenten Kenntnis nehmen. Für den Beitritt müssen uns die Unterlagen, zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises, per Post und unterschrieben zugestellt werden.
Wenn sich Ihr Steuerdomizil im Ausland befindet, konsultieren Sie bitte unser Merkblatt zum Thema Quellensteuer auf dieser Seite.
Um Ihr Beitrittsgesuch behandeln zu können, werden wir folgende Angaben benötigen:
- Sind Sie bereits Mitglied einer VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, Suissimage, SUISA, SWISSPERFORM, und falls ja, von welcher?
Für Urheberinnen und Urheber von audiovisuellen Werken:
- Haben Sie zu einem fertiggestellten Film (Kino, Fernsehen oder Internet) beigetragen?
– Falls nicht, stehen Sie für ein DrehbuchOriginalwerk oder Bearbeitung eines bestehenden Werks, das als Vorlage für die Herstellung eines Films dient oder eine Regiearbeit mit einer Produktionsfirma bezüglich eines abzuschliessenden Urhebervertrags im Gespräch?
– Falls nicht, studieren Sie an einer Filmschule?
Für Urheberinnen und Urheber von Hörwerken (Radio oder Internet & Podcast):
- Haben Sie zu einem fertiggestellten Hörwerk beigetragen (Fiktion, worunter auch Sketche fallen)?
– Falls nicht, stehen Sie mit einer Produzentin/einem Produzenten bezüglich eines abzuschliessenden Urhebervertrags im Gespräch?
Für Urheberinnen und Urheber im Bereich der Bühnenkünste:
- Haben Sie ein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. (mit)geschrieben oder (mit)geschaffen, welches ins RepertoireGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie der SSA fällt (Texte fürs Theater oder die Bühne, Choreografie, Mime, Comedy, Zirkus, Strassenkunst, ImprovisationImprovisationen sind geschützt, sofern sie den Charakter eines Werks haben., dramatisch-musikalisches Werk…)?
- Wird dieses WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. demnächst aufgeführt?
– Falls ja, haben Sie schon einen Beleg dafür, dass ein Theater oder ein/e Veranstalter/in bereit ist, Ihre Tantiemen zu bezahlen?
Besonderheiten audiovisueller Bereich
Beachten Sie bitte, dass eine Urheberin oder ein Urheber nicht gleichzeitig Mitglied bei der SSA und bei SuissimageSuissimage nimmt kollektiv die Urheberrechte an Filmen und audiovisuellen Werken wahr. Sie verttrit Drehbuchautor/innen und Regisseur/innen sowie von Inhaberinnen von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr. Quelle: www.suissimage.ch sein kann. Es ist jedoch möglich, als Urheber/inNatürliche Person, die ein Werk schafft Mitglied der SSA und als Produzent/in Mitglied von Suissimage zu sein.
Werkanmeldung für ein audiovisuelles Werk (zum Ausfüllen, Ausdrucken und Unterschreiben)
Merkblatt zum Verteilschlüssel für audiovisuelle Werke (bitte lesen)
Senderechte: Hinweise für Ihre Urheberverträge (zur Konsultation)
Merkblatt Suissimage & SSA (zur Konsultation)
Werkanmeldung Radiowerk (gegebenenfalls ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)
Verwaltungsauftrag
- Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Rechte einzelner Werke oder eines bestimmten RepertoiresGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie im Auftragsverhältnis der SSA zu übertragen, ohne selbst Genossenschafter/in zu werden.
- Die Rechtsnachfolge verstorbener Mitglieder der SSA wird in Form eines VerwaltungsauftragsVertrag, mit welchem ein Urheber/eine Urheberin oder ein Rechtsinhaber der SSA einen Auftrag für die Verwaltung gewisser Rechte überträgt und damit Auftraggeber der SSA wird geregelt.