Werknutzungsentschädigung

Aufgrund der Einnahmen oder des Aufwandes berechnete Vergütung der Rechtsinhaber, die anlässlich einer Nutzung eines Werks bezahlt wird (je nach Bereich auch Tantiemen oder Royalties genannt). Ist zu unterscheiden vom Honorar, das das Entgelt für Dienstleistungen (Arbeitsleistung) bei Aufträgen darstellt.