Internationales

Vertretung in der Schweiz und im Ausland

Die SSA hat mit den meisten ausländischen Urheberrechtsorganisationen, die in den gleichen Bereichen tätig sind, Verträge über eine gegenseitige Vertretung abgeschlossen. Jede Gesellschaft zieht auf ihrem Territorium die Entschädigungen gemäss ihren eigenen Tarifen ein und überweist sie der entsprechenden Schwestergesellschaft. In einigen Fällen, vor allem bei Bühnenaufführungen, kann die SSA in den Ländern oder Bereichen, in denen sie keine Vertretung hat, direkt tätig werden.
Mehr dazu