SUISA

Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber von musikalischen Werken. Die SUISA vertritt die sogenannt «kleinen Rechte». Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt die Société Suisse des Auteurs SSA. Quelle: www.suisa.ch