Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber von musikalischen Werken. Die SUISASchweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber von musikalischen Werken. Die SUISA vertritt die sogenannt «kleinen Rechte». Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die Lizenz, damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse Rechte wie Opern oder Musicals vertritt... vertritt die sogenannt «kleinen Rechte». Zu diesen gehören nicht-theatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke und Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Sie erteilt ihren Kunden wie Konzertveranstaltern, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw. die LizenzVertrag, mit dem der Rechtsinhaber den Lizenznehmer zu bestimmten Werknutzungen innerhalb einer definierten Frist und für ein bestimmtes Gebiet berechtigt (exklusiv oder nicht-exklusiv). Es findet keine Übertragung von Urheberrechten statt, und der Lizenznehmer erwirbt im Prinzip kein Recht, gegenüber Dritten zu handeln., damit diese Musik aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen. Grosse RechteKurzform für: Aufführungsrechte für dramatische und musikdramatische Rechte wie Opern oder Musicals vertritt die Société Suisse des Auteurs SSA. Quelle: www.suisa.ch