Die von allen schweizerischen Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Werknutzer ausgehandelten Konditionen für die Erhebung der Entschädigungen im Rahmen der zwingend kollektiven Verwertung. Die Tarife werden von der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte und Leistungsschutzrechte genehmigt.