In gewissen Ländern verlangt das Gesetz eine Hinterlegungen des Werks, damit dieses geschützt ist. Gemäss Berner ÜbereinkunftStaatsvertrag aus dem Jahr 1886, der die nationalen Gesetzgebungen vereinheitlicht, indem Minimalnormen für den Schutz literarischer und anderer künstlerischer Werke erlassen werden. 2012 zählte die Konvention 165 Mitgliedstaaten. darf ein Staat aber den urheberrechtlichen Schutz nicht von einer solchen Hinterlegung abhängig machen.