Frist, während der ein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. oder eine immaterielle Leistung geschützt sind. In der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urheberin resp. des letzten Miturhebers oder des Regisseurs bei audiovisuellen Werken. 50 Jahre bei den ausführenden Künstlern.