SWISSPERFORM

SWISSPERFORM macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die im Zusammenhang mit Zweitnutzungen von deren Leistungen entstehen. Berechtigt zum Erhalt einer Vergütung von SWISSPERFORM sind Ausübende (Interpreten) und Produzierende (Hersteller von Ton- und Tonbildträgern), je im Phono- und Audiovisionsbereich. Quelle: www.swissperform.ch