WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann., das auf der Basis eines vorbestehenden, im neuen WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. erkennbaren Werks geschaffen wurde. Werke zweiter Hand sind als selbstständige Werke geschützt. Übersetzungen und Überarbeitungen benötigen die Bewilligung des Urhebers/der Urheberin des Originals, um genutzt werden zu können.