Ein von mehreren Urheber/innen in mehr oder weniger enger Zusammenarbeit geschaffenes WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann., bei dem die einzelnen Beiträge nicht voneinander getrennt werden können und die einzeln auch nicht als WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. gelten. Typisches Beispiel: Musikdramatische Werke.