UrheberpersönlichkeitsrechtGesamtheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutze der persönlichen Aspekte der Urheberschaft: Recht auf Namensnennung, Erstveröffentlichungsrecht, Recht auf Werkintegrität, das es dem Urheber/der Urheberin erlaubt, sein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. gegen jede Art von Eingriffen zu schützen