Natürliche oder juristische Person, welche die Rechte entweder originär oder infolge einer AbtretungVertrag, mit dem der Urheber/die Urheberin sein/ihr Urheberrecht oder Teile davon an einen Dritten überträgt. Dieser kann in der Folge die Abtretung gegenüber allen, auch dem Urheber/der Urheberin selbst, geltend machen bzw. Rechtsnachfolge innehat.