Tipps und Hinweise
Kontrolle von Verträgen
Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen vom Rechtsdienst der SSA beraten und konsultieren Sie unsere Spezialist/innen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.
Treten Sie Ihre Rechte nicht pauschal und auf unbeschränkte Dauer ab.
VorbehaltsklauselVertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist. im audiovisuellen Bereich
Versehen Sie ihre Verträge unbedingt mit einer Bestimmung, die stipuliert, dass namentlich die Sende-, Video on Demand- und Vervielfältigungsrechte in bestimmten Ländern durch die SSA wahrgenommen werden (Liste der Länder: siehe Musterverträge).
WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind
Melden Sie Ihre Werke rechtzeitig bei der SSA an, damit deren Nutzung verfolgt werden kann. Die WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind dient auch zur Feststellung einer allfälligen Miturheberschaft weiterer Personen und legt den VerteilschlüsselVereinbarung, die festlegt, auf welche Weise die Rechte auf die Rechtsinhaber eines Werkes aufgeteilt werden, sofern es mehrere Rechtsinhaber gibt zwischen diesen fest.
Nutzungen im Ausland melden
Melden Sie der SSA fremdsprachige Nutzungen Ihrer Werke, die Ihnen bekannt sind; Hinweise auf Werknutzungen im Ausland sind hilfreich.
Spezielle Nutzungen melden
Teilen Sie es uns mit, wenn Sie von Nutzungen Ihrer Werke Kenntnis bekommen, die von den Werknutzer/innen möglicherweise nicht gemeldet worden sind – beispielsweise von Adaptationen, Übersetzungen, teilweiser Verwendung des Werks in anderen Werken, Aufnahmen öffentlich aufgeführter Werke, Vervielfältigungen, Nutzungen in digitaler Form auf dem Internet usw.
Rechteabtretung
Volle Mitgliedschaft bei der SSA bedeutet, dass sich das Mitglied verpflichtet, alle Lizenzverträge und Inkassi über die SSA abzuwickeln. Dies gilt automatisch für alle nach dem Beitritt zur SSA geschaffenen Werke.