Amateurtheater

Vorgehensweise

Bewilligung beantragen

Aufführungen eines Werkes durch Amateurgruppen bedürfen einer Bewilligung der SSA, selbst wenn der Eintritt frei ist. Im Normalfall gilt diese für eine integrale (ungekürzte und unveränderte) Aufführung eines Werkes innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und in einem bestimmten Gebiet.
Formular für einen Bewilligungsantrag

Die SSA leitet die Anfrage an die Urheberin/den Urheber weiter und schlägt eine Entschädigung entsprechend dem Basistarif vor.
Es steht der Urheberin/dem Urheber frei, eigene Bedingungen geltend zu machen, sei es bezüglich der Höhe der Entschädigung, des Geltungsbereiches der Bewilligung, oder anderer Aspekte, die die Aufführung betreffen.
Eine Bewilligung ist auch für die Übersetzung oder Bearbeitung eines Werkes erforderlich.
Gewisse Urheberinnen und Urheber haben die SSA ermächtigt, , Bewilligungen ohne vorherige Rücksprache mit ihnen zu erteilen.

Praktische Checkliste
  • Abklären, ob das Werk urheberrechtlich geschützt oder frei ist (die Schutzfrist beträgt 70 Jahre). Falls das Werk frei, also in der „domaine public“ bzw. im „Gemeingut“ ist, sind keine weiteren Schritte zu unternehmen. Allerdings kann ein («vorbestehendes») Werk im Original frei sein, während seine Übersetzungen oder Bearbeitungen geschützt sind.
  • Bei der SSA rechtzeitig die Bewilligung einholen (3 bis 6 Monate vor Probenbeginn).
  • Eine ausreichend lange Bewilligungsdauer und ein Geltungsgebiet vorsehen, das auch allfällige auswärtige Vorstellungen abdecken würde.
  • Genau angeben, welche Version eines Werkes verwendet wird.
  • Beabsichtigte Änderungen und Kürzungen des Werks beschreiben.
  • Präzisieren, ob allenfalls andere Werke oder Teile von Werken eingebaut werden (Musik, Songtexte, Textzitate).
Meldung der Einnahmen

Einkünfte müssen anhand unseres Formulars für die Einnahmenmeldung innerhalb von zehn Tagen nach Ende der Veranstaltung/en an die SSA deklariert werden. Die entsprechende Rechnungsstellung durch die SSA erfolgt auf Grundlage dieser Deklaration.

Tarife
Tourneen

Bei Tourneen und auswärtigen Aufführungen genügt die Angabe von Ort und Datum an die SSA, sofern die Bewilligung diese abdeckt. Andernfalls ist eine neue Bewilligung notwendig. Dieses Prinzip gilt auch für Auslandstourneen.