Das UrheberrechtGesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Urheber/der Urheberin eines Werkes persönlichkeitsrechtliche oder vermögensrechtliche Vorrechte zuschreiben ist ein ExklusivrechtDas Urheberrecht ist ein Exklusivrecht, welches seinem Inhaber komplette, gegenüber jedermann wirksame Befugnis über sein Werk gibt. Der Urheber hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk genutzt werden soll. Dieses Recht erstreckt sich namentlich auf Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, Verbreitung, Verkauf, Ausstrahlung, Zurverfügungstellung und Weitersendung des Werks. Die im Gesetz stehende Aufzählung ist nicht erschöpfend...., welches seinem Inhaber komplette, gegenüber jedermann wirksame Befugnis über sein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. gibt. Der Urheber hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. genutzt werden soll. Dieses Recht erstreckt sich namentlich auf Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, Verbreitung, Verkauf, Ausstrahlung, Zurverfügungstellung und WeitersendungGleichzeitige, integrale und unveränderte Übertragung einer Radio- oder Fernsehsendung über Kabelnetz (oder Weitersendeeinrichtung) durch eine andere Unternehmung als die ursprüngliche Sendeanstalt. Das Weitersenderecht unterliegt der zwingend kollektiven Verwertung. des Werks. Die im Gesetz stehende Aufzählung ist nicht erschöpfend.