Exklusivrecht

Das Urheberrecht ist ein Exklusivrecht, welches seinem Inhaber komplette, gegenüber jedermann wirksame Befugnis über sein Werk gibt. Der Urheber hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk genutzt werden soll. Dieses Recht erstreckt sich namentlich auf Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, Verbreitung, Verkauf, Ausstrahlung, Zurverfügungstellung und Weitersendung des Werks. Die im Gesetz stehende Aufzählung ist nicht erschöpfend.