Freiwillig kollektive Verwaltung

Verwaltung der Exklusivrechte der Urheberinnen und Urheber durch eine Verwertungsgesellschaft. Die Rechte werden hiezu der Verwertungsgesellschaft freiwillig abgetreten und von dieser kollektiv und auf der Basis ihrer von den Mitgliedern bestimmten Modalitäten ausgeübt.