Vor allem im audiovisuellen Bereich ist die Herstellung und Nutzung eines Werks oft in einer Abfolge von Verträgen geregelt, wobei gewisse Rechte von einem Vertrag auf den nächsten übertragen werden. Es ist wichtig, dabei die Logik und Kohärenz zu wahren (siehe auch: VorbehaltsklauselVertragsbestimmung, die insbesondere zuhanden der Nutzer audiovisueller Werke stipuliert, dass gewisse Rechte ausschliesslich von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, bei welcher der Urheber/die Urheberin Mitglied ist.).